Der Versicherungsmakler: Er arbeitet unabhängig von den Versicherungsunternehmen, ist weisungsungebunden und vertraglich nur seinem Kunden verpflichtet – der Bundesgerichtshof hat ihn deshalb als „treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer“ bezeichnet. Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält er vom Versicherer eine Courtage.
Der echte Versicherungsmakler fühlt sich folgenden Grundsätzen verpflichtet:
Er ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungs-
interessen seiner Kunden.
Er sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach
Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
Er vertreibt nicht Versicherungen, sondern sucht für
komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale
Gestaltungen der Risikoverteilung. Dazu kann er erfor-
derlichenfalls auch individuelle Versicherungslösungen
konzipieren und durchsetzen.
Er wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz
besitzt – allein schon um sein persönliches Haftungs-
risiko zu begrenzen.
Er ist zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen
Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines
Kunden an den Versicherer verpflichtet.
Er ist durch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
in Höhe von mindestens 1 Million EUR gegen persönliche
Haftungsrisiken abgesichert. (seit 22.5.07 Pflicht für alle
Vermittler)
Als verantwortungsbewusster Berater und Sachwalter der
Kundeninteressen protokolliert er jede Beratung und
dokumentiert diese umfassend und nachvollziehbar, zur
Sicherheit seiner Kunden und seiner selbst.
(seit 22.5.07 Dokumentationspflicht für alle Vermittler)
Der Mehrfachagent arbeitet mit mehreren Versicherungsunternehmen zusammen, ohne wirtschaftlich nur von einem Unternehmen abhängig zu sein. Er kann seinen Kunden so einen überschaubaren Marktüberblick bieten. Aus dem Produktangebot seiner Versicherungspartner stellt er Lösungen zusammen, die der jeweiligen persönlichen Situation des Versicherungsnehmers gerecht werden sollen. Bei erfolgreicher Vermittlung zahlen ihm die Versicherer eine Provision.
Der Versicherungsvertreter oder „Ausschließlichkeitsvertreter“ (seit 22.5.07 "gebundener Vermittler") ist vertraglich an einen Versicherer gebunden. Er kann seinen Kunden daher nur Produkte dieses einen Versicherers bieten; eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen ist ihm verboten. Obwohl er zumeist als selbständiger Handelsvertreter tätig ist, gehört er zum Vertrieb dieses Unternehmens und ist dessen Weisungen und Strategien unterworfen. Vertreter erhalten oftmals von ihrem Versicherer ein Fixum und bei erfolgreicher Vermittlung zusätzlich Provisionen. Bei Erreichen vorgegebener Vertriebsziele werden zusätzliche Boni gezahlt.
Vertriebsorganisationen/Strukturvertriebe: Es handelt sich hier um rechtlich selbständige Vertriebsorganisationen in unterschiedlicher Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen. Kennzeichnend ist eine stark differenzierte Hierarchie. Die Mitarbeiter dieser Vertriebe können sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, sind aber in den meisten Fällen selbständig tätig. Ob diese Vertriebsorganisationen wirtschaftlich von Versicherungskonzernen unabhängig und frei in der Auswahl ihrer Produkte sind, kann nur nach der Prüfung der Eigentümerstruktur eindeutig bestimmt werden. Nicht jeder (Struktur-)Vertrieb der sich als „unabhängig“ bezeichnet, ist dies auch tatsächlich. Die einzelnen Mitarbeiter sind es in der Regel nicht und den Weisungen und der Produktauswahl ihrer Gesellschaft unterworfen. Bei Strukturvertrieben wird von den Mitarbeitern neben dem Versicherungsgeschäft auch das Anwerben neuer Mitarbeiter erwartet. Die Vergütung erfolgt in der Regel nach Punktesystemen und der Strukturebene, auf der sich der Mitarbeiter befindet und danach, wieviele Mitarbeiter er angeworben hat.
Der Bank- und Sparkassenberater: Der Verkauf von Versicherungsprodukten über den Bankschalter ist bereits Jahrzehnte alt, gleichwohl nimmt die Bedeutung im Rahmen von Allfinanz-Konzepten zu. In der Regel werden in den Banken und Sparkassen nur die zur eigenen Konzernstruktur gehörenden Versicherungsprodukte vertrieben. Bankberater werden zunehmend auch im Versicherungsverkauf geschult, sie sind jedoch keine hauptberuflichen Versicherungsvermittler. Das profunde Know-how eines ausgebildeten Versicherungsfachmanns kann daher grundsätzlich nicht erwartet werden. Auch in diesem Vertriebsweg gibt es häufig Vorgaben, bestimmte Produkte forciert anzubieten. Im Erfolgsfall werden dann Boni gezahlt.
Der Annexvertrieb über andere Handelsorganisationen: Gelegentlich werden Versicherungen über andere Handelsunternehmen verkauft – ein bekanntes Beispiel ist die „Riester-Rente“ einer bekannten Kaffee-Handelskette. Diese Vertriebsform steckt noch in den Kinderschuhen und ist – wenn überhaupt – nur für hochgradig standardisierte Versicherungsprodukte geeignet. Eine ganzheitliche und umfassende Beratung kann hier nicht erwartet werden, da es an der Fachkenntnis der Verkäufer/innen mangelt. (Zur Zeit sind gegen einige Handelsketten Gerichtsverfahren anhängig. Ziel der Kläger ist es, diese Vertriebsform zu untersagen.)